Grenzbebauung bei Carports: Einfach erklärt

Lisa
Autor:
Lisa
Aktualisiert am:
14.12.2024
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Ein Carport direkt an der Grundstücksgrenze kann praktisch sein – doch bevor Sie die Baupläne festlegen, sollten Sie sich gut informieren. In unserem Ratgeber erfahren Sie, welche Regeln Sie bei der Grenzbebauung beachten müssen, wie Sie Konflikte mit Nachbarn vermeiden und welche rechtlichen Konsequenzen bei Verstößen drohen.

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1. Was versteht man unter Grenzbebauung bei einem Carport?

Unter einer Grenzbebauung versteht man die Errichtung von Gebäuden oder baulichen Anlagen direkt an der Grundstücksgrenze, ohne den normalerweise vorgeschriebenen Mindestabstand zum Nachbargrundstück einzuhalten.

Diese Bauweise ist in den Landesbauordnungen und örtlichen Bebauungsplänen geregelt und dient dazu, städtebauliche Vorgaben einzuhalten und nachbarschaftliche Interessen zu wahren.

Ziel ist es, ausreichend Licht, Luft und Freiraum zwischen den Gebäuden zu gewährleisten und Brandschutzbestimmungen zu erfüllen.

Bei Carports spielt die Grenzbebauung eine besondere Rolle, da sie oft aus Platzgründen direkt an der Grenze zum Nachbargrundstück errichtet werden. Dies gilt vor allem für dicht besiedelte Wohngebiete oder kleine Grundstücke, wo jeder Quadratmeter optimal genutzt werden will. Zudem erleichtert ein Carport an der Grundstücksgrenze regelmäßig die Zufahrt.

2. Wie nah darf ein Carport an der Grundstücksgrenze gebaut werden?

Die Abstandsregelungen für Carports als Grenzbebauung variieren je nach Bundesland und Gemeinde. Oftmals ist die Errichtung eines Carports an der Grenze erlaubt, wenn bestimmte Maße hinsichtlich Höhe und Länge nicht überschritten werden.

Diverse Landesgesetze gestatten die Grenzbebauung zum Beispiel, wenn der Carport eine maximale Höhe von 3 Metern und eine maximale Länge von 9 Metern nicht überschreitet. Darüber hinaus kann die Zustimmung Ihres Nachbarn erforderlich sein, insbesondere wenn der Carport über die zulässigen Maße hinausgeht oder besondere bauliche Merkmale aufweist.

Eine derartige Regelung gilt beispielsweise in Baden-Württemberg: Hier darf ein Carport mit einer Wandhöhe von maximal 3 Metern und einer Gesamtlänge der Grenzbebauung von 9 Metern ohne Abstand zur Grundstücksgrenze gebaut werden. Zudem muss der Carport in einer offenen Bauweise errichtet werden und darf damit keine geschlossenen Wände zur Nachbarseite aufweisen.

Auch in Nordrhein-Westfalen enthalten die Landesgesetze ähnliche Regelungen. Ein Carport darf in der Regel direkt an der Grundstücksgrenze stehen, sofern die maximale Höhe wiederum 3 Meter und die Länge entlang der Grenze bis zu 9 Meter beträgt. Darüber hinaus darf der Carport keine Feuerstätte enthalten und muss ausschließlich als Stellplatz für Fahrzeuge dienen.

Nicht nur die für Sie geltende Bauordnung sollten Sie kennen - auch ein Blick in die lokalen Bebauungspläne ist unerlässlich. Sie können die allgemeinen Bestimmungen der Landesbauordnungen ergänzen oder einschränken und so die Regelungen für Ihren Carport als Grenzbebauung modifizieren. Fragen Sie im Zweifel bei Ihrer zuständigen Baubehörde nach, die Sie über die örtlichen Vorschriften für Ihr Bauvorhaben aufklären kann.

Schließlich gelten Ausnahmen in den folgenden Spezialfällen:

  • Spiegelbildliche Grenzbebauung: Hat Ihr Nachbar bereits direkt an der Grundstücksgrenze gebaut, dürfen Sie in vielen Bundesländern ebenfalls bis an die Grenze bauen. Diese sogenannte spiegelbildliche Grenzbebauung erleichtert es, ein einheitliches Erscheinungsbild zu schaffen.
  • Nachbarliche Zustimmung: Wenn die standardmäßigen Abstandsflächen nicht eingehalten werden können, können Sie gegebenenfalls mit der schriftlichen Zustimmung Ihres Nachbarn näher an die Grenze bauen. Diese Zustimmung muss bei der Baubehörde eingereicht werden, womit Sie Ihre Chancen auf eine Baugenehmigung deutlich erhöhen.
  • Besondere Grundstückszuschnitte: Für ungewöhnlich geschnittene oder sehr kleine Grundstücke können Sie eine Ausnahme beantragen. Hier kann die Baubehörde unter bestimmten Voraussetzungen eine Befreiung von den Abstandsflächen erteilen.
  • Brandschutzbestimmungen: Materialien und Bauweise des Carports können einen Einfluss auf die zulässige Nähe zur Grundstücksgrenze haben. Möchten Sie Ihren Carport als Grenzbebauung errichten, können dafür regelmäßig feuerhemmende Baustoffe erforderlich sein, wenn der Carport sehr nah an Gebäuden auf dem Nachbargrundstück aufgestellt wird.
  • Denkmalschutz und Ensembleschutz: In historischen Stadtkernen oder bei denkmalgeschützten Gebäuden gelten vielerorts besondere Regelungen, die die Grenzbebauung einschränken oder zusätzliche Auflagen mit sich bringen.
  • Gemeinschaftliche Grenzbebauung: Stimmen beide Nachbarn zu, kann ein Carport direkt auf der Grundstücksgrenze errichtet und gemeinsam genutzt werden. Hierfür sollten Sie mit Ihrem Nachbarn einen schriftlichen Vertrag schließen, um spätere Unsicherheiten oder Nachweisschwierigkeiten zu vermeiden.

3. Brauche ich die Zustimmung meines Nachbarn für den Bau eines Carports an der Grundstücksgrenze?

Ein Carport als Grenzbebauung macht die Zustimmung Ihres Nachbarn nicht zwingend erforderlich - insbesondere wenn es sich um einen genehmigungsfreien Carport handelt.

Denn die gesetzlichen Bestimmungen erlauben es regelmäßig, Bauvorhaben ohne Nachbarzustimmung durchzuführen, solange sie den baurechtlichen Vorschriften entsprechen. Im Sinne der guten Nachbarschaft empfehlen wir Ihnen dennoch, vor dem Bau das Gespräch mit Ihrem Nachbarn zu suchen, um spätere Verstimmungen oder Konflikte zu vermeiden.

Indem Sie Ihren Nachbarn frühzeitig über Ihr Bauvorhaben informieren, geben Sie ihm die Möglichkeit, Fragen zu stellen oder Bedenken zu äußern. So beugen Sie nicht nur Missverständnissen vor, sondern erhalten von Ihrem Nachbarn eventuell sogar wertvolle Hinweise, die Ihren Bau optimieren. Versetzen Sie sich in die Lage Ihres Nachbarn: An seiner Stelle würden Sie sich ebenfalls wertgeschätzt fühlen, wenn Ihr Nachbar Sie über seinen anstehenden Carport-Bau informieren würde.

💡 Gut zu wissen:

Verlangt die Baubehörde eine schriftliche Zustimmung Ihres Nachbarn, sollten Sie ihn möglichst frühzeitig einbinden und ihn umfassend aufklären. Suchen Sie ein ehrliches Gespräch, beantworten Sie seine Fragen und erklären Sie höflich, wie wichtig Ihnen seine Zustimmung ist.

4. Welche Strafen drohen bei einem Verstoß gegen die Grenzbebauungsvorschriften?

Im Falle eines Verstoßes gegen die Grenzbebauungsvorschriften müssen Sie mit den folgenden Konsequenzen rechnen:

  • Baurechtliche Maßnahmen: Baustopp oder Baustilllegung durch die zuständige Baubehörde.
  • Rückbau oder Abriss: Verpflichtung, den Carport vollständig oder teilweise abzubauen.
  • Bußgelder: Verhängung von Geldstrafen, die je nach Schwere des Verstoßes variieren.
  • Zivilrechtliche Konsequenzen: Unterlassungs- oder Beseitigungsansprüche seitens betroffener Nachbarn.
  • Eintragung von Baulasten: Auferlegung von Einschränkungen, die zukünftige Bauvorhaben negativ beeinflussen können.
  • Strafrechtliche Folgen: In schweren Fällen leiten die Behörden strafrechtliche Ermittlungen wegen Baugefährdung oder anderer Delikte ein.
💡 Gut zu wissen:

Baurechtliche Verstöße unterliegen der Verjährung, deren Dauer je nach Bundesland und Art des Verstoßes variiert (überwiegend verjähren baurechtliche Verstöße in fünf bis zehn Jahren). Allerdings raten wir Ihnen dringend davon ab, widerrechtlich zu bauen und auf eine Verjährung zu hoffen.

Die Baubehörden ergreifen auch nach längerer Zeit noch Maßnahmen, wodurch hohe Kosten für Sie entstehen können. Hinzu kommen zivilrechtliche Ansprüche Ihrer Nachbarn, die unabhängig von der baurechtlichen Verjährung sind und deshalb länger bestehen bleiben können.

Achten Sie stattdessen von Anfang an auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und fragen Sie im Zweifel bei Ihrer Baubehörde nach, um auf der sicheren Seite zu sein.

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Darf ich ein Carport mit einer Seitenwand an der Grundstückgrenze bauen?
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Ja, es ist grundsätzlich möglich, ein Carport mit einer Seitenwand an der Grundstücksgrenze zu bauen. Allerdings müssen dabei spezifische Vorschriften beachtet werden. Wenn die Seitenwand des Carports Fenster enthält, kommt das sogenannte “Fensterabwehrrecht” ins Spiel.

Dieses Recht erlaubt es dem Nachbarn, dem Einbau von Fenstern zu widersprechen, wenn dadurch seine Privatsphäre beeinträchtigt wird. Dies gilt besonders, wenn das Fenster auf sein Grundstück blickt und Einblicke in seinen Wohnbereich oder Garten ermöglicht.

Wie weit muss ein Carport von der Straße entfernt sein?
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Der erforderliche Abstand eines Carports zur Straße wird durch den örtlichen Bebauungsplan und die geltende Bauordnung festgelegt. In Niedersachsen müssen Sie zum Beispiel einen Abstand von 3 Metern zwischen Ihrem Carport und der Straße wahren.

Informieren Sie sich stets in Ihrem Bebauungsplan und wenden Sie sich an die zuständige Baubehörde, um die spezifischen Regelungen für Ihr Grundstück zu erfragen.

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