Carport Baugenehmigung NRW: Alle Fragen & Antworten

Oliver
Autor:
Oliver
Aktualisiert am:
14.12.2024
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Egal ob Düsseldorf, Köln oder Münster: Bei einem Carport-Vorhaben in Nordrhein-Westfalen kommt man um das Thema Baugenehmigung nicht herum. Doch wann ist ein Carport in NRW genehmigungsfrei? Welche Schritte sind für den Antrag erforderlich? Und welche Konsequenzen drohen, wenn ohne Genehmigung in Nordrhein-Westfalen gebaut wird? Darauf erhalten Sie in diesem Ratgeber eine Antwort.

1. Bis zu welcher Größe ist ein Carport in NRW genehmigungsfrei?

In Nordrhein-Westfalen ist die Errichtung eines Carports unter bestimmten Bedingungen genehmigungsfrei.

Nach der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) darf ein Carport eine mittlere Wandhöhe von bis zu 3 Metern und eine Bruttogrundfläche von maximal 30 m² nicht überschreiten.

Zudem muss das Carport innerhalb eines Bebauungsplanes liegen und die Festsetzungen dieses Planes einhalten. Weiterhin darf das Bauvorhaben nicht im Außenbereich, also außerhalb von geschlossenen Ortsteilen, stattfinden​​​​.

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2. Wie beantrage ich eine Baugenehmigung für ein Carport in NRW?

Das Beantragen einer Baugenehmigung für ein Carport in NRW erfordert die Einreichung verschiedener Unterlagen bei der zuständigen Baubehörde. Zunächst sollten Sie das Bauantragsformular ausfüllen, das alle relevanten Informationen zu Ihrem Bauvorhaben enthält. Dieses Formular erhalten Sie entweder online auf der Website Ihrer Stadt oder Gemeinde oder direkt bei der Baubehörde.

Zusätzlich zum Bauantragsformular müssen Sie einen Lageplan im Maßstab 1:500 oder, besser noch, 1:250 beilegen. Dieser Lageplan zeigt die genaue Position des Carports auf Ihrem Grundstück und seine Beziehung zu den umliegenden Grundstücken und Gebäuden. Eine Bauzeichnung im Maßstab 1:100 ist ebenfalls erforderlich. Diese Zeichnung muss detaillierte Informationen über die Konstruktion des Carports enthalten, einfache Skizzen sind hierbei nicht ausreichend​​.

Ein weiteres wichtiges Dokument ist die Baustatistik, die Informationen über die baulichen und finanziellen Aspekte des Projekts liefert. Hierzu gehören auch Angaben zu den voraussichtlichen Kosten und den Herstellungskosten des Carports. Zudem benötigen Sie eine Bestätigung der Statik, die von einem qualifizierten Statiker unterschrieben sein muss, sowie Angaben zu den Eigentümern der Nachbargrundstücke, einschließlich deren Namen, Adressen und Flurstücksnummern.

Sämtliche Unterlagen müssen in zweifacher Ausfertigung bei der Baubehörde eingereicht werden. Die Bearbeitung Ihres Antrags beginnt erst, wenn alle notwendigen Dokumente vollständig vorliegen. Eine unvollständige Einreichung kann zu Verzögerungen führen, daher ist es ratsam, vorab sicherzustellen, dass alle erforderlichen Unterlagen vorhanden sind​​​​.

Sobald Ihr Antrag eingereicht ist, prüft die Baubehörde, ob Ihr Bauvorhaben den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Es ist wichtig zu beachten, dass Sie mit dem Bau Ihres Carports erst nach Erhalt der Genehmigung beginnen dürfen. Ein vorzeitiger Baubeginn kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen​​.

💡 Gut zu wissen:

Nach der Einreichung aller Unterlagen stellt sich natürlich die Frage, wie lange man auf den Erhalt einer Baugenehmigung für ein Carport in NRW warten muss. Hier gilt: Die Bearbeitungszeit für eine Baugenehmigung kann variieren, beträgt aber in der Regel einige Wochen, vorausgesetzt, alle notwendigen Dokumente wurden ordnungsgemäß eingereicht. Es ist ratsam, vorab alle benötigten Formulare und Informationen vom Bauamt zu beschaffen, um Verzögerungen zu vermeiden.

3. Was passiert, wenn ich ein Carport in Nordrhein-Westfalen ohne eine erforderliche Baugenehmigung baue?

Sollten Sie ein Carport ohne die notwendige Genehmigung bauen, riskieren Sie erhebliche Bußgelder. In NRW können diese Strafen bis zu 50.000 Euro betragen.

Darüber hinaus kann die Baubehörde anordnen, dass das unrechtmäßig errichtete Carport wieder abgerissen wird. Dies bedeutet nicht nur finanzielle Verluste durch den Abriss und den eventuellen Neubau, sondern auch unnötige Verzögerungen und zusätzlichen Aufwand.

Um all diese Probleme zu vermeiden, ist es ratsam, sich vor Baubeginn umfassend über die notwendigen Genehmigungsverfahren zu informieren und diese auch zu durchlaufen.

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