Carport Baugenehmigung Saarland: Alles Wichtige

Oliver
Autor:
Oliver
Aktualisiert am:
14.12.2024
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Egal ob in Saarbrücken, Neunkirchen oder Homburg: Wer im Saarland ein Carport errichten möchte, muss sich mit der Frage der Baugenehmigung befassen. Doch wann ist ein Carport eigentlich genehmigungsfrei? Und welche Sanktionen drohen, wenn ohne eine erforderliche Genehmigung gebaut wird? Alles Wissenswerte zur Carport-Baugenehmigung im Saarland erfahren Sie in diesem Ratgeber.

1. Bis zu welcher Größe ist ein Carport im Saarland genehmigungsfrei?

Im Saarland dürfen Carports ohne Baugenehmigung errichtet werden, sofern sie eine Bruttogrundfläche von bis zu 36 m² und eine mittlere Wandhöhe von maximal 3 Metern haben.

Diese Regelung bezieht sich ausschließlich auf Carports, die für private Zwecke innerhalb bebauter Gebiete genutzt werden. Bauvorhaben im Außenbereich, also außerhalb der im Bebauungsplan festgelegten Siedlungsgrenzen, unterliegen strengeren Vorschriften und bedürfen in der Regel einer Baugenehmigung. Diese Maßnahmen sollen die geordnete Entwicklung der Städte und Dörfer sicherstellen und eine unkontrollierte Bebauung verhindern.

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2. Wie beantrage ich eine Baugenehmigung für ein Carport im Saarland?

Um eine Carport-Baugenehmigung im Saarland zu beantragen, müssen verschiedene Schritte beachtet und spezifische Unterlagen bei der zuständigen Baubehörde eingereicht werden. Zunächst sollten Sie sich bei der Baubehörde informieren und die notwendigen Formulare anfordern. Folgende Dokumente sind erforderlich:

  • Bauantragsformular: Dieses Formular ist bei der Baubehörde erhältlich oder kann online heruntergeladen werden.
  • Flurkarte im Maßstab 1:500: Diese Karte darf nicht älter als sechs Monate sein und kann beim Katasteramt bezogen werden.
  • Bauzeichnungen: Es sind detaillierte Pläne erforderlich, die Grundrisse, Ansichten und Schnitte des geplanten Carports enthalten.
  • Baubeschreibung: Eine ausführliche Beschreibung des Bauvorhabens, einschließlich der verwendeten Materialien und der Bauweise.
  • Lageplan des Grundstücks: Dieser Plan zeigt die genaue Position des Carports auf dem Grundstück.
  • Statische Berechnungen: Diese müssen von einem qualifizierten Ingenieur oder Architekten erstellt und unterschrieben sein.
  • Nachweis der Nachbarzustimmung: Falls das Carport in der Nähe der Grundstücksgrenze gebaut wird, kann die schriftliche Zustimmung der betroffenen Nachbarn erforderlich sein.

Alle Unterlagen müssen in zweifacher Ausfertigung eingereicht werden. Es ist wichtig, dass alle Dokumente vollständig und korrekt ausgefüllt sind, um Verzögerungen im Genehmigungsprozess zu vermeiden.

Nachdem Sie die Unterlagen eingereicht haben, wird die Baubehörde Ihren Antrag prüfen. Die Bearbeitung kann mehrere Wochen dauern, und während dieser Zeit ist es nicht erlaubt, mit dem Carport-Bau zu beginnen. Erst nach Erhalt der schriftlichen Genehmigung dürfen die Bauarbeiten gestartet werden​

3. Was passiert, wenn ich ein Carport im Saarland ohne eine erforderliche Baugenehmigung baue?

Bauen Sie ein Carport im Saarland ohne die erforderliche Baugenehmigung, riskieren Sie mehrere Probleme.

Zunächst einmal riskieren Sie erhebliche Bußgelder, da das Errichten eines Carports ohne Genehmigung einen klaren Verstoß gegen das Baurecht darstellt. Die Höhe der Strafen hängt dabei von der Schwere des Verstoßes und den spezifischen örtlichen Vorschriften ab.

Zusätzlich hat die Baubehörde das Recht, den Abriss des ungenehmigten Bauwerks zu verlangen. Neben dem erheblichen organisatorischen Aufwand müssen Sie zusätzliche Kosten, beispielsweise für Handwerker, einkalkulieren.

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